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Hoffen wir, dass man uns hört

Sehr geehrte Redaktion!

Es wendet sich an Sie die Versammlung der deutschen Gesellschaft «Wiedergeburt». In unserem Anliegen geht es um Folgendes.

1991 kam das Gesetz «Zur Rehabilitierung der Opfer der politischen» heraus, und dessen Geltungsbereich auch Personen deutscher Nationalität fallen, die im Jahr 1941 an der Wolga lebten. Nach der Zwangsverschickung aus ihren Wohnorten gerieten sie nach Sibirien, viele andere ins Altai-Gebiet, nach Kasachstan, Kirgisien, in den hohen Norden usw.

Es sind nun bereits mehr als drei Jahre seit der Verabschiedung des Gesetzes vergangen, aber seine Realisierung kommt irgendwie nicht in Bewegung. In einigen Instanzen heißt es: wir haben kein Geld, in anderen – Sie fallen nicht unter dieses Gesetz oder – Sie haben nicht die richtigen Unterlagen vorgelegt usw. Keine der Instanzen, an die sich der Russland-Deutsche wendet, hat jemals versucht, denjenigen, die sich zu diesem Thema beraten lassen möchten, die Situation in einer verständlichen Sprache ruhig und klar zu erklären. Es gibt praktisch keine Informationen in der Presse. Übrigens fällt bei der Kontaktaufnahme mit regionalen Behörden und höheren Instanzen nur der eklatante Unterschied in der Behandlung auf. Dort hört man einem zu, erklärt einem alles und gibt Empfehlungen, wie man weiter vorgehen soll. Aber hier … Trotz allem, was uns die Bezirksbehörden antworten, wissen wir sehr gut, dass dieses Gesetz in anderen Regionen und sogar in anderen Bezirken der Region in allen seinen Teilen umgesetzt wird. Wir möchten die Bezirksverwaltung, die Finanzverwaltung und die Sozialschutzabteilung fragen: Was ist da los?
Wie lange kann man die Entscheidung dieser Frage noch hinauszögern? Unterliegt unser Bezirk etwa nicht den Gesetzen Russlands, oder haben wir uns vielleicht von Russland abgespalten?

Warum befinden sich russische Staatsbürger, zu denen auch die Deutschen Russlands gehören, die ihre Gesundheit für die Arbeit in ihrer Heimat geopfert haben und während der Stalin-Repressionen alles verloren haben – ihr Zuhause, ihr bewegliches und unbewegliches Vermögen und manchmal sogar ihre Angehörigen, die auf dem Weg ins Exil ums Leben gekommen sind –, weiterhin in einer Position als „Ausgestoßene” in ihrer Heimat? Bis heute sind die Deutschen im Verständnis der Beamten – Feinde. Anscheinend haben sich unsere Beamten nicht die Mühe gemacht, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen und sich über die Geschichte der russischen Deutschen zu informieren, die seit mehreren Jahrhunderten in Russland leben und sich seit mehreren Generationen zu Recht als russische Staatsbürger betrachten.

In den Jahren des Großen Vaterländischen Krieges kämpften an den Fronten hunderte Deutsche, die auf alle möglichen Arten und Weisen ihre Zugehörigkeit zur deutschen Nation verbargen und gegen den Faschismus kämpften. Unter ihnen befanden sich auch einige Helden der Sowjetunion, und wenn es Stalins Spitzeln an der Front gelang, solche Frontsoldaten „aufzuspüren“, wurden sie, wie viele andere Unschuldige auch, in Konzentrationslager, Arbeitsarmeen und -Kolonien geschickt.

Derzeit, da sich das ganze Land auf den 50. Jahrestag des Sieges über das faschistische Deutschland vorbereitet, wollen viele die „nationale Karte“ ausspielen. Wir befinden uns in derselben Lage wie alle anderen, die ohne Rast und Ruhe, ohne das Kreuz geradezubiegen, im Hinterland des Feindes geschuftet und an der Front gekämpft haben.

Und da dieses Gesetz nun einmal verabschiedet wurde, haben wir auch das Recht, auf seine Realisierung zu zählen. Wir bestehen auf der Beendigung unserer, der Deutschen, Diskriminierung íàñ, in unserem Bezirk.

Wir laden alle interessierten Seiten zu einem Gespräch über das vorliegende Problem ein – vielleicht in Form eines „runden Tisches“.

Wir hoffen auf eine offizielle Antwort auf den Seiten der Bezirkszeitung.

Im Auftrag der Versammlung: W. Enslinger, Vorsitzender der deutschen Bezirksgesellschaft «Wiedergeburt».

„NEUE ZEIT“, ¹ 1, 6.01.1995.


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